Allgemeine Geschätsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung, Management-Trainings und Seminare 

 

Version 1.0, Stand 06.07.2026 

 

GenSales ist eine Marke der DiCuSolut GmbH. Vertragspartner für sämtliche unter der Marke GenSales angebotenen Leistungen ist, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt, die DiCuSolut GmbH. Die unter der Marke GenSales angebotenen Leistungen können durch die DiCuSolut GmbH selbst sowie unter Einbindung geeigneter Partner, Spezialisten oder Mitglieder des GenSales-Kollektivs erbracht werden. 

 

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DiCuSolut GmbH nachstehend: auch „DiCuSolut“ genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der DiCuSolut GmbH, Lustgarten 5, 35644 Hohenahr gegenüber ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt DiCuSolut nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.  

 

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.), für Trainings- oder Seminarveranstaltungen (III.) und das Web-Angebot (IV.). Der Kunde kann diese AGB unter www.gensales.de/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an info@dicusolut.de in Textform anfordern. 

 
 

  1. Allgemeine Bestimmungen

 

  • 1 Allgemeines

(1) DiCuSolut richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von DiCuSolut zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von DiCuSolut erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.  

(2) Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren; individuelle Abreden haben stets Vorrang.  

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen DiCuSolut und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Gießen. DiCuSolut ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

 

  • 2 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.  

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann DiCuSolut nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.  

(3) DiCuSolut stellt dem Kunden eine digitale e-Rechnung in Form eines PDF-Dokumentes aus und übermittelt diese per E-Mail. 

 

  • 3 Haftung

(1) DiCuSolut haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber DiCuSolut nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von DiCuSolut der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.  

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 

 

 

  • 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von DiCuSolut anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.  
 

  • 5 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von DiCuSolut auf Datenträgern verarbeitet werden. Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von DiCuSolut selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der EU–Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).  

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.  

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. DiCuSolut ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung 24 Monate nach deren Ende. 

 
 

  1. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung

 

  • 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen DiCuSolut und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.  

(2) Die Leistungen von DiCuSolut sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.  

 

  • 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von DiCuSolut in jeglicher Form zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit DiCuSolut die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.  

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von DiCuSolut vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen. 

 

  • 8 Abnahme der Leistungsergebnisse

(1) DiCuSolut zeigt dem Kunden an, welche Leistungsergebnisse abnahmebedürftig sind, und stellt diese bereit. Nach der Bereitstellung hat der Kunde eine Frist von 14 Tagen, um die Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. 

 

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Abnahmeerklärung oder Mängelanzeige, gelten die Leistungsergebnisse als abgenommen. 

 

(3) Zeigt der Kunde innerhalb der Frist Mängel an, wird DiCuSolut diese innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nach der Mängelbeseitigung beginnt die Abnahmefrist erneut. 

 

(4) Die Nutzung der Leistungsergebnisse durch den Kunden über den Test- oder Prüfzweck hinaus gilt als Abnahme. 

 

  • 9 Pflichten von DiCuSolut

DiCuSolut ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt DiCuSolut eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass DiCuSolut die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt. 

  
 

  • 10 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von DiCuSolut angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch DiCuSolut. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte. 

  
III. Besondere Bestimmungen für Trainings und Seminare 

 

  • 11 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

(1) Wenn die Kunden ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen über das Web-Portal unter www.gensales.de buchen, kommt der Vertrag zustande, indem DiCuSolut die Teilnahme des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhält der Kunde die Rechnung.  

(2) Bei allen sonstigen Buchungsvorgängen, z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet DiCuSolut dem Kunden ein Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Kunde innerhalb von 14 Tagen in Textform annehmen kann. Mit dieser Bestätigung des Kunden ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Kunde erhält anschließend die Rechnung.  

(3) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.  

(4) Die von DiCuSolut bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Personen handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von DiCuSolut. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den eingesetzten Personen ausschließlich über DiCuSolut abzuwickeln.  

 

  • 12 Preise für Trainings- und Seminarveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.  

(2) Die Teilnahme- bzw. Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahme- bzw. Seminargebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Ein Frühbucherrabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.  

(3) Die Preise beinhalten die Seminar- bzw. Trainingsleistungen, die Seminar- bzw. Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch und Mittagessen (bei Tagesschulungen) und Pausengetränke, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.  

(4) Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings- und Seminarveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Kunde dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren: 

Erfolgt die Stornierung 30 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von DiCuSolut erstattet. 

Erfolgt die Stornierung zwischen dem 29. Kalendertag und dem 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, wird 50 % der Teilnahmegebühr fällig; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von DiCuSolut erstattet. Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.  

(5) Ein Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.  

(6) Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zzgl. USt. kann ein Kunde die Anmeldung auch einmalig auf eine andere Veranstaltung von DiCuSolut innerhalb der folgenden 12 Monate umbuchen. Unterschiedliche Teilnahmepreise sind dabei auszugleichen.  

 

  • 13 Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall

(1) Der Veranstaltungsort, sofern die Durchführung als Präsensveranstaltung stattfindet, ist in der aktuellen Seminar- bzw. Trainingsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Verlegungen des Schulungsortes sind vorbehalten. Ebenso kann eine zunächst als Präsensveranstaltung mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche als Online-Veranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall reduziert sich gegebenenfalls die Teilnahme- bzw. Seminargebühr um etwaige Kosten für Essen und Getränke. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern.  

(2) DiCuSolut behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. DiCuSolut wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird DiCuSolut die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 


  • 14 Urheberrechte an Schulungsunterlagen 

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei DiCuSolut. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch DiCuSolut darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.  
 

 

  1. Besondere Bestimmungen für das Web-Angebot

 

  • 15 Vertragsschluss und Abwicklung

(1) Unter der Internetadresse www.gensales.de bietet DiCuSolut verschiedene Dokumente zum Download an, z.B. Seminar oder Trainings-Unterlagen. Detaillierte Informationen zu den angebotenen Druckvorlagen findet der Kunde in den Artikelbeschreibungen. Der Kunde kann die von ihm gewählten Dokumente in einem virtuellen Warenkorb sammeln und anschließend bestellen. Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht der bestellten Artikel und der anfallenden Umsatzsteuer und er kann die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, überprüfen und korrigieren. Den Eingang der Bestellung bestätigt DiCuSolut dem Kunden per E-Mail.  

(2) DiCuSolut hat die in den Dokumenten enthaltenen Texte, Grafiken und Bilder nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften erstellt. Die endgültige Prüfung und Wertung der Inhalte für die im Einzelfall geplante Verwendung obliegt dem Kunden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Sach- und Rechtslage und auf die vom Kunden vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.  

(3) Ein Lizenzvertrag kommt zustande, wenn DiCuSolut die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn DiCuSolut dem Kunden die Dateien zum Download zur Verfügung stellt.  

(4) Der Kunde kann die Dateien downloaden, nachdem er den vereinbarten Preis an DiCuSolut gezahlt hat.  

 

  • 16 Preise und Versandkosten, Zahlung

(1) Es gelten die auf dem Internetangebot www.gensales.de angegebenen Preise. Verpackungs- und Versandkosten fallen nicht an; bei einem Download können dem Kunden jedoch zusätzliche Kosten für die Übertragung der Dateien über das Internet entstehen.  

(2) Der Kunde kann zwischen der Zahlung per Kreditkarte, PayPal und der Zahlung per Überweisung wählen:  

– Bei einer Zahlung mit dem PayPal-Verfahren wird der Kunde noch während des Bestellvorganges zur PayPal-Seite weitergeleitet und nimmt dort seine unwiderrufbare Zahlung vor. Danach, zur Seite  von DiCuSolut zurückgeleitet, schließt er seine Bestellung ab und erhält mit der automatisierten Auftragsbestätigung den Download-Link.  

– Bei Zahlung per Überweisung erhält der Kunde den Link zum Download der Produkte nach Eingang der Geldeingangsbestätigung der Bank bei DiCuSolut per E-Mail zugeschickt. Eine Zahlung per Überweisung ist 1 Woche nach Vertragsschluss fällig. 

  
 

  • 17 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die von DiCuSolut angebotenen Dokumente unterliegen sowohl im ursprünglichen als auch im veränderten Zustand dem Urheberrecht gem. UrhG. Das Urheberrecht erstreckt sich dabei auf die enthaltenen Texte und Bilder und auch auf den Aufbau und die Gestaltung. DiCuSolut behält sich das Recht vor, die Dateien durch verborgene programmiertechnische Codes vor unzulässiger Weitergabe zu schützen.  

(2) DiCuSolut überträgt mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an den jeweiligen Kunden das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die erhaltenen Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich zu nutzen. Hierbei ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern, individuell zu bearbeiten und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, die Dokumente, in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einsetzen.